Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der wwwe Beteiligung GmbH („net365“, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf, Geschäftsführer: Daniel Fratzscher) und ihren Kunden. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern, an die sich das Angebot richtet.
- § 1 Ziel
- Ziel ist die Bereitstellung von drahtlosen Internetzugängen für Kunden und Gäste des Vertragspartners.
- § 2 Laufzeit / Nutzung / Kündigung
- Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsabschluss. Danach verlängert sie sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
- Sämtliche Kündigungen sind schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erklären.
- § 3 Leistungen von net365
- net365 ist bemüht, den Internetzugang 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar zu halten. Aufgrund von
Wartungsarbeiten oder durch technische Störungen z.B. von Kommunikationsnetzen kann es vorkommen, dass der Zugang
zum Internet vorübergehend nicht oder lediglich eingeschränkt möglich ist. net365 übernimmt keine Garantie für die
ununterbrochene Verfügbarkeit oder die ununterbrochene Nutzungsmöglichkeit des Internets. - Für Fehler, die durch unsachgemäßen Gebrauch an der Hardware entstehen, übernimmt net365 keine Haftung.
- net365 ist im Interesse der Qualitätssicherung gegebenenfalls berechtigt, die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer zu begrenzen.
- net365 gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Datenschutz.
- net365 ist bemüht, den Internetzugang 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar zu halten. Aufgrund von
- § 4 Pflichten des Vertragspartners
- net365 weist darauf hin, dass bei der Nutzung des Internets weitere, von Dritten erhobene Kosten und Gebühren entstehen können (z.B. Bereitstellung des Internetanschlusses, Verbindungsgebühren).
- Etwaige von net365 zur Verfügung gestellte Internetanschlüsse der Telekom Deutschland GmbH dürfen ausschließlich durch von net365 zur Verfügung gestellte Hardware genutzt werden.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, jede Änderung der Adresse des Aufstellungsortes net365 unverzüglich mitzuteilen.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Hardware gegen schädigende Einwirkungen zu schützen.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Dienst für Nutzer bereit zu halten.
- § 5 Sonstige Haftung
- Im Übrigen haftet net365 dem Vertragspartner auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- § 6 Rechts- und Gerichtsstand
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.
- § 7 Nebenabreden, Schriftform, Salvatorische Klausel
- Änderungen und Ergänzungen zu dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Unberührt bleibt der Vorrang individueller Vertragsabreden im Sinne von § 305 b BGB. Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses reicht der Zugang per Telefax aus.
- Sollte eine Bestimmung des geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Willen und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.