Wir klären, ob es legal ist, heimlich im WLAN des Nachbarn zu surfen

Wer viel unterwegs ist, für den ist die Nutzung von öffentlichen WLANs ein wahrer Segen – vor allem, wenn es darum geht, dauerhaft online sein zu können und zugleich das eigene Datenvolumen zu schonen. Hier stellt sich die Frage nach der Sicherheit: Ist man ausreichend vor Hackerangriffen geschützt? Und was passiert mit den Daten, wenn man sich in fremdes WiFi einloggt?

Als Alternative zu den öffentlichen WLAN-Angeboten gibt es auch die Möglichkeit, private unverschlüsselte Netzwerke zu nutzen. Doch ist das überhaupt legal oder verstößt man gegen Gesetze, wenn man sich in das offene WLAN des Nachbarn einwählt? Das haben wir uns auch gefragt und geben Ihnen hier einen Überblick über die möglichen Gefahren.

Welche Risiken gibt es in öffentlichen WLANs und wie kann man sich schützen?

So praktisch das Angebot von öffentlichem WLAN auch ist, genauso attraktiv ist es auch für Hacker. Da keine Authentifizierung nötig ist, um sich mit dem Netzwerk zu verbinden, erhalten auch Hacker einen uneingeschränkten Zugriff auf andere Geräte. Vertrauliche E-Mails, Onlinebanking und Co. sind also nichts, worum man sich kümmern sollten, wenn man öffentliche Internetangebote nutzt. Auch schädliche Malware wird häufig über ungesicherte WiFi-Verbindungen in Umlauf gebracht. Es ist also immer Vorsicht angesagt!

Kostenfreie WLAN-Angebote sind aber dennoch kein Tabu, wenn man sie mit Bedacht nutzt. Außerdem gibt es verschiedene Möglichkeiten, um sich vor den Gefahren ungesicherter Netzwerke zu schützen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Nutzung von VPN (virtuelle private Netzwerkverbindung)
  • Verwendung von SSL-Verschlüsselungen
  • Deaktivierung der Dateifreigabe
  • Ausschalten des WLANs, wenn es nicht benötigt wird
  • Installation von dauerhafter Sicherheitssoftware

Auch bei Hotspot-Anbietern wie net365 ist Sicherheit ein wichtiges Thema! Wer sich über das Netzwerk einloggt, ist allein mit dem Router und nicht mit den anderen Usern verbunden. Die Nutzer können untereinander also nicht auf andere Geräte zugreifen. Auf diese Weise sind auch betriebsinterne internetbasierte Programme – zum Beispiel das Kassensystem oder die Kundendatenbank – umfassend geschützt.

Heimlich unverschlüsselte Privatnetzwerke anzapfen – ist das strafbar?

Was tun, wenn einem kein öffentliches Netzwerk zur Verfügung steht? Hin und wieder zeigen das Smartphone oder das Tablet auch WLAN-Netzwerke an, die nicht durch ein Passwort geschützt sind und in die man sich ohne Probleme einwählen kann. Hier stellt sich die Frage: Darf man sich in das freie WiFi einloggen oder ist es strafbar, wenn man den Zugang ungefragt nutzt? Die etwas überraschende Antwort: Nein, die Nutzung fremder und unverschlüsselter WLAN-Angebote ist nicht strafbar. Das hat das Landgericht Wuppertal bereits im Jahr 2010 beschlossen.

Ein Mann hatte geklagt, weil er sich mit seinem Notebook in ein fremdes WiFi-Netzwerk eingeloggt hat, um Kosten zu sparen. Allein daran sei nichts Strafbares, legte das Gericht fest. Der Mann habe lediglich das ungeschützte Internet genutzt, dabei aber weder Daten ausgespäht noch Daten empfangen. Damit habe er keinen Internetbetrug begangen, denn allein durch das Verbinden können keine persönlichen Daten abgegriffen werden.

Unser Fazit: Wer auf die Verschlüsselung seines WLANs verzichtet, der lädt andere förmlich ein, das freie Internet zu nutzen. In manchen Fällen ist das gewünscht – zum Beispiel, wenn es sich um öffentliche WiFi-Hotspots in Behörden, Restaurants oder Hotels handelt. In anderen Fällen jedoch nicht – besonders, wenn es um private Netzwerke geht. Hier macht eine gewollte Verschlüsselung durchaus Sinn, um sich und seine Daten vor Cyberkriminalität zu schützen.